Behandlungskosten und Preise
1. Krankenkasse
Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen sowie aller privaten Krankenversicherungen.
2. Kosten und Preise
Gesetzlich Versicherte:
Als gesetzlich Versicherte in Deutschland haben Sie nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen einen Anspruch auf eine „ausreichende“, „zweckmäßige“ und „wirtschaftliche“ Qualität (Sozialgesetzbuch V).
Zahnärztliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) abgerechnet.
Alle Leistungen, die wir bei gesetzlich Versicherten über die Krankenkasse abrechnen dürfen, rechnen wir über die Kasse ab.
Die zahntechnischen Leistungen werden nach dem Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis (BEL II) berechnet.
Die Zahnärztlichen Leistungen, welche nicht in der BEMA enthalten sind, werden dem Versicherten als zusätzliche Leistung angeboten und werden entsprechend nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet.
Privat-Versicherte / Nicht-Versicherte:
Grundlage der Vergütung für Privat- und Nicht-Versicherte ist die gültige Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ).
Die zahntechnischen Leistungen werden nach dem Bundeseinheitlichen Benennungsverzeichnis (BEB) berechnet.
Je nach Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und Umstand der Behandlung können sich mit entsprechender schriftlicher Begründung Behandlungskosten bis zum 3,5-fachen Gebührensatz ergeben.
Sollten über diesen Satz hinaus Kosten entstehen, werden Sie selbstverständlich vorher darüber aufgeklärt.
3. Heil- und Kostenplan
Gerne unterbreiten wir Ihnen einen Kostenvoranschlag vor Beginn der Behandlung.
4. Finanzierung und Raten
Wir bieten Ihnen gerne eine individuelle Finanzierung an. Sprechen Sie uns an.
5. Bestellpraxis
Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, führen wir unsere Praxisklinik als Bestellpraxis, das heißt, wir reservieren für Sie die Zeit, die für die geplante Behandlung notwendig ist. Falls Sie einmal einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte unbedingt (24h) vorher ab, damit wir den Termin weitervergeben können.
Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine dürfen wir Ihnen die vereinbarte Zeit nach BGB in Rechnung stellen.
Kostenfreie Leistungen für gesetzlich Versicherte
Für Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr werden von den gesetzlichen Krankenkassen 2x jährlich die Kosten für ein Prophylaxeprogramm inklusive Putzschule übernommen.
- Erstellung Mundhygienestatus
- Mundgesundheitsaufklärung: Putzschule, Anfärben der Zähne, Ernährungsberatung
- Entfernung von Zahnstein
- Lokale Fluoridierung
- Versiegelung kariesfreier Fissuren (Kostenübernahme durch die Krankenkasse nur für 6. und 7. Backenzahn)
Weiterführende Informationen zum kostenfreien Prophylaxeprogramm